| I+E - Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel 4/2011: pp. 163-171 |
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Bei einer Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete stellt sich oftmals die Frage nach einem wirksamen Lärmschutz für umliegende Wohnnutzungen.1 Um zu verhindern, dass durch die anzusiedelnden Gewerbebetriebe das zulässige Lärmschutzniveau überschritten wird, kann im Bebauungsplan eine Geräusch-Emissionskontingentierung auf der Grundlage der „DIN 45691 Geräuschkontingentierung“2 festgesetzt werden. Besondere tatsächliche wie rechtliche Probleme ergeben s... |