Bernd Schult

Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Verfassungsbedenken gegen die Grundbesitzwerte nach den §§ 138 ff. BewG (Bedarfswerte)


Zeitschrift: ImmoSTR - Ausgabe: 02/2010 - 03 Seiten

€ 20,00 (inkl. 19 % MwSt.)

VIII. Schlusssatz Ohne ein Urteil in dieser Sache kann das ungerechte und willkürliche System der heimlichen Steuererhöhungen fortgesetzt werden. Die offenen Steuererhöhungen in Berlin nach Wegfall des Abschlages nach Berlin-Förderungsgesetz und Hebesatzerhöhungen von 400 % auf 810 % sind mit 153,1 % Erhöhung von 1993 bis 2007 peinlich genug. Die Mieter sind über die Betriebskostenabrechnung die Träger dieser Grundsteuerlast. Für diese sind es die Vermieter, welche die Betriebskosten in...